Am 30.06.2011 verabschiedete der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 im Zusammenhang mit weiteren Gesetzen und dem damit verbundenen Ausstieg aus der Atomenergie. Grundlage ist der Entwurf der Bundesregierung zum EEG 2012 vom 06.06.2011.
Die Gesetzesreform verfolgt zum einen das Ziel, eine weitere Förderung der erneuerbaren Energien und gleichzeitig im EEG 2009 festgestellte Fehlentwicklungen zu entgegnen. Allein bis 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35% erhöht werden.